Hausordnung

1. Zusammenleben

Wir helfen einander, dass sich alle in unserer Schule wohl fühlen:
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Sekretariat, Hausmeister und Reinigungskräfte!

2. Vor dem Unterricht

2.1
Schüler, die mit dem Schulbus kommen, dürfen vor 07:45 Uhr ins Schulhaus.

2.2
Die Klassenzimmer werden um 07:45 Uhr vor Unterrichtsbeginn von der Lehrkraft aufgesperrt, die dort in der ersten Stunde unterrichtet.

2.3
Vor Unterrichtsbeginn bereite ich mich an meinem Arbeitsplatz auf den Unterricht vor und richte die benötigten Arbeitsmaterialien her (Schreibgeräte, Ordner, Hefte, Bücher, Notizblock).

3. Während des Unterrichts 

3.1
Ich halte mich an die mit meiner Klassleiterin oder meinem Klassleiter vereinbarte Klassenordnung.

3.2
Bei allen anderen Lehrkräften halte ich mich ebenso daran und befolge die Anweisungen aller Lehrkräfte von Grundschuleund Mittelschule.

3.3
Bei Meinungsverschiedenheiten suche ich das Gespräch. Dabei halte ich mich an die Gesprächsregeln.

4. Während der Pausen

4.1
Bei eindeutig schönem Wetter gehe ich sofort an die frische Luft und genieße unsere Pausenhofanlage.

4.2
Bei Regenwetter ist der Aufenthaltsort auf den Innenraum der Aula beschränkt.

4.3
Im Norden der Schule ist kein Pausenplatz!

4. Pausenverkauf 

5.1
Wir stellen uns hintereinander in einer Reihe auf.

5.2
Wir nehmen auf die Grundschüler Rücksicht.

5.3
Wer gegen die Anweisungen der Aufsichtspersonen handelt, hat sein Recht auf einen Einkauf an diesem Tag verwirkt. Er geht sofort in den Pausenhof!

6. Bei Schulschluss 

6.1
Die Lehrkraft beendet den Unterricht am Ende der Stunde.

6.2
Der Gong ist hierfür eine Orientierungshilfe.

6.3
Vor dem Verlassen des Klassenraumes schaffe ich Ordnung an meinem Platz. Zusätzlich erledige ich übertragene Aufgaben und Ämter (Tafeldienst, Fenster, Vorhänge, …).

7. Unterrichtsfreie Zeit 

7.1
Bei Freistunden während des Vormittags darf ich das Schulhaus und Schulgebäude grundsätzlich nicht verlassen.

7.2
Auswärtige Schüler, die die Mittagspause im Schulhaus verbringen, dürfen das Schulhaus nur verlassen, wenn sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt haben.

7.3       Wenn ich am Nachmittag keinen Unterricht habe, störe ich die übrigen Schüler nicht durch „Besuche“ im Schulhaus oder vor den Fenstern der Unterrichtsräume.

Lasst uns alle zusammenhelfen, Gemeinschaft zu erleben. Danke!

 

 

Ralf Schütt

Rektor der Mittelschule